AGB`s
1.
Vorgesehene Lieferfristen sind unter der Voraussetzung genannt, dass keine Verzögerungen bei der Einfuhr der Ware, durch Personalengpässe, bei denen mit der Lieferung verbundenen Dienstleistungen oder sonstige unerwartete Umstände erfolgen. Der Besteller ist zum Rücktritt berechtigt, wenn trotz schriftlicher Einräumung einer einverständlich festgesetzten angemessenen Nachfrist von zwei Monaten die Lieferung nicht erfolgt; beruht der Lieferverzug auf höherer Gewalt, beträgt diese Nachfrist sechs Monate. Soweit nicht die Fa. Duschanek GesmbH & Co.KG ein grobes Verschulden daran trifft, kann der Besteller aus verzögerter oder unterbliebener Lieferung keine Ansprüche irgendwelcher Art ableiten.
2.
Die Fa. Duschanek GesmbH & Co.KG behält sich vor, diese Bestellung innerhalb von sechzig Tagen, ab Ausstellungsdatum ohne Begründung abzulehnen.
3.
Bei Aufträgen, die mehrere Maschinen umfassen, ist die Fa. Duschanek GesmbH & Co.KG berechtigt, nach Lieferung jeder einzelnen Maschine oder Leistung diese zu fakturieren. Für diese Teilfakturierung gelten die für den Gesamtauftrag festgelegten Zahlungsbedingungen analog.
4.
Abbildungen, Zeichnungen, Maß- und Gewichtsangaben sind nur annähernd und unverbindlich.
5.
Die Preise verstehen sich ab Lager Wien. Die Kosten des Transportes der Ware zum Aufstellungsort und die Aufstellungskosten trägt der Besteller.
Alle vereinbarten Preise sind nach dem Verbraucherpreisindex 1976 des Österreichischen Statistischen Zentralamtes wertgesichert. Ändert sich dieser Index zwischen dem Monat der Auftragserteilung und dem Monat der Lieferung um mehr als 2,5 Punkte, so ändern sich die vereinbarten Preise um den selben Prozentsatz, um den sich dabei der Index geändert hat.
6.
Die Fa. Duschanek GesmbH & Co.KG leistet für die verkauften Geräte eine einjährige Garantie derart, dass sie durch Material- oder Fabrikationsfehler unbrauchbar gewordene Teile kostenlos auswechselt. Weitere Schäden werden nicht ersetzt, insbesondere werden dadurch die gesetzlichen Gewährleistungsfristen nicht verlängert. Bei Bestehen eines Servicevertrages ist der Garantieanspruch durch Ermäßigung des Servicepreises für die ersten Monate des Vertrages abgegolten. Die Garantie erlischt, wenn Reparaturen oder Änderungen am Gerät von Personen durchgeführt werden, welche nicht dem technischen Dienst der Fa. Duschanek GesmbH & Co.KG angehören, bei Veräußerung des Gerätes sowie für den Fall, dass an dem Gerät mehr als vierzig Stunden wöchentlich gearbeitet wird.
7.
In Gewährleistungsfällen wird der Anspruch auf Wandlung oder Preisminderung ausgeschlossen und durch die Verpflichtung der Fa. Duschanek GesmbH & Co.KG zur Verbesserung ersetzt. Dieser Verbesserungsanspruch setzt eine schriftliche Aufforderung unter Bekanntgabe der wahrgenommenen Mängel voraus.
8.
Die Fa. Duschanek GesmbH & Co.KG bleibt Eigentümerin der Ware, bis der Kaufpreis samt Zinsen und Kosten voll bezahlt ist. Bis zu diesem Zeitpunkt haftet der Besteller nach Übernahme der Ware für alle Schäden durch Bruch, Feuer, Diebstahl oder Elementarereignisse bis zum vollen Kaufpreis; er verpflichtet sich, die Ware weder zu verleihen, noch zu verpfänden, noch zu veräußern, sowie jede Adressenänderung sofort schriftlich mitzuteilen.
Eine allfällige Pfändung der Ware während des aufrechten Eigentumsvorbehaltes ist der Firma Duschanek GesmbH & Co.KG unverzüglich schriftlich bekanntzugeben; der Besteller übernimmt die Kosten einer notwendig werdenden Pfandfreistellung.
9.
Hält der Besteller seine Verpflichtungen nicht ein, ist er offenbar dazu nicht in der Lage oder erklärt er, dass er seine Verpflichtungen nicht einhalten wird oder übernimmt er die Ware nicht, so ist die Fa. Duschanek GesmbH & Co.KG berechtigt, vom Vertrage zurückzutreten, auch wenn sie vorher auf Erfüllung gedrängt hat. Die Fa. Duschanek GesmbH & Co.KG ist in diesen Fällen immer berechtigt, die Herausgabe der Ware zur sicherstellungsweisen Verwahrung bis zur vollen Erfüllung aller Vertragspflichten durch den Besteller zu verlangen. Im Falle des Rücktritts vom Vertrag verpflichtet sich der Besteller, vollen Schadenersatz zu leisten, wobei einvernehmlich 35% des vollen Kaufpreises als pauschaler Mindestschaden vereinbart werden.
10.
Bei nicht pünktlicher Bezahlung werden Verzugszinsen in der Höhe von 1% per Monat berechnet; überdies tritt Terminverlust ein. Bei Zahlungsverzug ist die Fa. Duschanek GesmbH & Co.KG berechtigt, den Besteller mit allen durch seine Nichterfüllung der Vertragspflichten auflaufenden Spesen, insbesondere auch den Kosten anwaltlicher Mahnung und Intervention zu belasten; sie ist weiters berechtigt, vom Vertrage zurückzutreten und die Rückstellung der Geräte auf Kosten des Bestellers zu begehren, wobei allfällige Ansprüche des Bestellers aus der Rückstellung erst nach erfolgter Rückstellung fällig werden. Eingehende Zahlungen werden zunächst zur Abdeckung von Spesen und Verzugszinsen verrechnet. Der Besteller ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen nicht vollständiger Lieferung, Garantie- oder Gewährleistungsansprüchen, nicht anerkannten Gegenansprüchen oder Bemängelungen zurückzuhalten.
11.
Unsere Angestellten sind nur gegen Vorweis einer schriftlichen Inkassoberechtigung, ausgestellt von der Fa. Duschanek GesmbH & Co.KG befugt, Zahlungen entgegenzunehmen, die Übernahme von Verrechnungsschecks ist Ihnen gestattet.
12.
Die SERVICELEISTUNGEN umfassen die Beseitigung sämtlicher Störungen; die Beistellung und den Einbau aller notwendigen Ersatzteile; die Reparatur oder den Austausch des Motors, der elektrischen Anlage oder elektronischer Baugruppen; die notwendige Wartung der Maschine; die Überprüfung der mechanischen und der elektromechanischen Einrichtungen sowie aller elektronischen Baugruppen über jeweilige Anforderung des Kunden.
Die Fa. Duschanek GesmbH & Co.KG ist zur Wartung und Überprüfung auch ohne Anforderung des Kunden berechtigt, aber nicht verpflichtet. Die vereinbarten Leistungen werden während der für die Fa. Duschanek GesmbH & Co.KG üblichen Arbeitszeiten erbracht und beziehen sich auf eine Gerätebenützungszeit von 40 Std./Woche. Im Kundendienst nicht inbegriffen ist (sind): Die Beseitigung von Schäden, die durch höhere Gewalt, durch Verschulden des Kunden oder der bei ihm beschäftigten Personen durch unsachgemäße Behandlung oder Bedienung oder durch dritte Personen verursacht worden sind. Der Ersatz von Schäden, die nicht am Vertragsgegenstand selbst entstanden sind, sowie Modifizierungen und Generalüberholungen einschließlich der dafür benötigten Umbauteile. Die Umgebungsbedingungen des Aufstellungsortes, einschließlich der elektrischen Stromversorgung außerhalb der Maschine oder Anlage, sowie die Schnittstellen zu peripheren Fremdgeräten müssen den Anforderungen der Fa. Duschanek GesmbH & Co.KG entsprechen; Zubehör und Ausstattung müssen den technischen Spezifikationen der Fa. Duschanek GesmbH & Co.KG entsprechen.
13.
Für Programmfehler bzw. Datenverlust wird nicht gehaftet (mit oder ohne Servicevertrag).
14.
Die SERVICEVEREINBARUNG gilt für die Dauer eines Kalenderjahres, sie verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn nicht ein Monat vor Ablauf des Kalenderjahres eine schriftliche, eingeschriebene Kündigung von einem der beiden Vertragssteile erfolgt. Der Pauschal-Nettopreis für die Serviceleistung wird bei Vertragsbeginn in Rechnung gestellt. Für jedes weitere Kalenderjahr erfolgt die Rechnungslegung im Jänner und ist der vereinbarte Preis für das laufende Kalenderjahr sofort ohne jeden Abzug zahlbar. Erhöhungen des vereinbarten Pauschal-Nettopreises bis zu 5% pro Jahr infolge Lohn-, Gehalts- oder sonstiger Kostensteigerungen werden ohne erforderliche Ankündigung durch den Auftraggeber akzeptiert und können nachbelastet werden.
Die Fa. Duschanek GesmbH & Co.KG ist berechtigt, die Servicevereinbarung mit sofortiger Wirkung aufzulösen, wenn Reparaturen oder Änderungen an der Maschine von Personen durchgeführt werden, die nicht dem technischen Dienst der Fa. Duschanek GesmbH & Co.KG angehören, oder wenn der Kunde seiner Zahlungsverpflichtung nicht pünktlich nachgekommen ist.
15.
Mündliche Nebenabsprachen, insbesondere mit unseren Verkäufern und Kundendienstpersonal, haben keine Gültigkeit.
16.
Alle dieses Vertragsverhältnis betreffenden Erklärungen und Mitteilungen des Bestellers bzw. Auftraggebers sind nur dann von rechtlicher Wirkung, wenn sie schriftlich an die Geschäftsleitung der Fa. Duschanek GesmbH & Co.KG in Villach erfolgen und von dieser akzeptiert sind.
17.
Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist Villach.


